Hermannstadt (ADZ) - Das Image des DFDR wurde durch den Historiker Prof. Dr. Ioan Scurtu in dem Beitrag „Schimbarea la față a Grupului Etnic German din România“ (Antlitzwandel der Deutschen Volksgruppe in Rumänien) verletzt, befanden die Gerichte in Bukarest. Sie haben Scurtu zu einem Bußgeld in Höhe von 6000 Lei für den moralischen Schaden sowie zum Löschen des Artikels aus dem virtuellen Raum verurteilt.
Ferner wurde er verpflichtet, das Gerichtsurteil im „Cotidianul“, wo der Beitrag am 15. Februar 2017 erschienen war, zu veröffentlichen. Das erstinstanzliche Urteil des 6. Bu-karester Bezirksgerichts wurde am 4. Oktober 2018 vom Landgericht Bukarest bestätigt und ist somit endgültig.
Prof. Dr. Ioan Scurtu hatte, wie auch andere, Anfang 2017 in der Print- und Onlineausgabe des „Cotidianul“ und auf seinem Blog verleumderische Aussagen über das DFDR veröffentlicht, die dann zu bester Sendezeit von einem national ausstrahlenden privaten Fernsehsender übernommen wurden. Dr. Scurtu behauptete u. a., das DFDR sei der Nachfolger einer faschistischen Organisation aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges und hat als solcher zahlreiche Immobilien zurückerhalten, durch die es hohe Mieteinnahmen hat.