Dienstjahre können nun „gekauft“ werden

Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Dienstag das Gesetz, welches die Nachzahlung der Sozialversicherung in einer oder in monatlichen Raten bis zum 31. August 2023 für höchstens sechs Dienstjahre zur Vervollständigung des Dienstalters vorsieht, promulgiert. Dazu sind jene Personen berechtigt, die noch nicht in den Ruhestand getreten sind oder die über unvollständige Beitragszeiten verfügen, für welche sie Pflichtbeiträge zur öffentlichen Rentenversicherung oder in ein anerkanntes Rentensystem im Ausland eingezahlt haben.