Drei Nachbestellungen beim Verfassungsgerichtshof

Leiter der Sonderermittlungsbehörde für Justizstraftaten soll Verfassungsrichter werden

Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Die Amtszeit dreier Verfassungsrichter – Maya Teodoroiu, Petre Lăzăroiu und Ștefan Minea – läuft im Juni aus, für die Nachbestellungen sind Präsident, Ober- und Unterhaus zuständig.
Staatschef Klaus Johannis bestellte am Montag die frühere Präsidialberaterin Simina Tănăsescu per Dekret zur Verfassungsrichterin, die angesehene Universitätsprofessorin für Verfassungsrecht tritt ihr neues Amt am 2. Juni an.

Bedenklich sind indes die Nominierungen der PSD: Die Regierungspartei ließ den Koalitionspartner ALDE diesmal überhaupt nicht zum Zug kommen und zog es vor, beide Nachbestellungen selbst vorzunehmen: So soll nach dem Willen der PSD der gegenwärtige Leiter der umstrittenen Sonderermittlungsbehörde für Justizstraftaten (SIIJ), Gheorghe Stan, künftiger Verfassungshüter werden. Kandidat Nummer 2 der PSD für das Amt eines Verfassungsrichters ist der als Mentor der stellvertretenden Chefermittlerin der Sonderermittlungsbehörde, Adina Florea, geltende Konstanzaer Richter Cristian Deliorga. Letzterer, ein früherer Staatsanwalt, war zwischen 2002 und 2010 stellvertretender Vorsitzender des Justizrates (CSM) und in dieser Zeit in einen Korruptionsskandal verstrickt.


Die Opposition will die Nominierungen der PSD keineswegs einfach hinnehmen und stellt ihrerseits Kandidaten auf: Die PNL setzt dabei auf zwei Parteimitglieder, Daniel Fenechiu und Ioan Cupșa, während die USR zwei parteifreie Anwälte und Rechtswissenschaftler, Mircea Ursuța und Ștefan Vlad, vorschlug. Eine Bewerbung hinterlegte zudem auch der frühere Ombudsmann für Bürgerrechte, Gheorghe Iancu.

Die Anhörung der Kandidaten vor den Rechtsausschüssen der beiden Kammern fand am Dienstag statt, die Abstimmung im Parlament soll umgehend erfolgen.