Bukarest (ADZ) – Der Eilerlass betreffend die mögliche Besteuerung von Eigenversorgern im Bereich erneuerbarer Elektrizität wurde am Dienstagabend im Amtsblatt veröffentlicht. Der Wortlaut wurde gegenüber davor abrufbaren Entwürfen geändert, Zentralbehörden und die Energieregulierungsbehörde (ANRE) „können“ demnach Abgaben und Gebühren unter bestimmten Bedingungen erheben, dies gilt aber nicht mehr als festgelegt. Die einschlägige EU-Richtlinie erlaubt es Mitgliedstaaten in ähnlicher Formulierung über die Steuererhebung zu bestimmen.