Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat Dienstag einen Eilerlass verabschiedet, der sich auf Plagiate in den Doktordissertationen der Amtsträger bezieht.
Diese fallen nicht mehr unter die Sonderbestimmungen des Gesetzes 206/2004, das für diese Fälle vorgesehen hatte, dass sie vom Nationalen Ethikrat (CNE) beurteilt werden. Zuständig ist allein die Universität, die den Titel verliehen hat, erklärte Bildungsminister Adrian Curaj den Erlass. Dieselbe neue Regelung bezieht sich auch auf die Doktorväter.
Das Recht, einen Doktoranden anzuleiten, kann von der Hochschule entzogen werden. Der Minister kündigte an, dass auch an einer allgemeinen Verordnung zur Aberkennung des Doktortitels gearbeitet wird.