Bukarest (ADZ) - Das Formular, auf dem Einkünfte aus Tätigkeiten neben einer Festanstellung vermerkt und das bei der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde (ANAF) eingereicht werden muss, kann nach einem Dringlichkeitserlass der Regierung bis zum 15. April eingereicht werden. Ursprünglich galt hierfür der 31. Januar als Stichtag. Der Beschluss berührt nicht die Diskussionen, die auf eine endgültige Abschaffung des Formulars zielen – hier sind die nächsten Schritte weiter unklar.