Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Bukarester Appellationsgericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Eintragung der PM (Volksbewegung) als Partei rechtskräftig abgewiesen. Die Eintragung unter der Bezeichnung PMP (Partei der Volksbewegung) bleibt jedoch gültig und so halte sich der Schaden in Grenzen, meint Parteigründer Traian Băsescu. Man habe ohnedies mit den Strukturen der PMP gearbeitet. Es bereite auch keine Schwierigkeiten, die Listen mit den unterstützenden Unterschriften für die Kommunalwahlen noch einmal anfertigen zu lassen. Gegen die Entscheidung des Appellationsgerichts hingegen werde er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klagen.