Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Bukarester Berufungsgericht hat das Ansuchen von Ocram Televiziune SRL, dem Betreiber des Senders OTV, die Entscheidung des Hörfunk- und Fernsehrats (CNA) zum Entzug der OTV-Lizenz zeitweilig außer Kraft zu setzen, zurückgewiesen.
Diese Lizenz war am 22. Januar 2013 entzogen worden, weil die Gesellschaft von 2009 bis 2012 die ihr von CNA auferlegten Strafgelder nicht bezahlt hat. Das Urteil des Berufungsgerichts kann beim Obersten Gerichtshof angefochten werden. Gleichzeitig hat Dan Diaconescu bereits am 28. Januar gegen die Mitglieder des CNA bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs erstattet.