Bukarest (ADZ) - Eine Mittwoch von der Bundesregierung Deutschlands beschlossene Verordnung regelt, dass der Zugang rumänischer Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt weiter erleichtert werden soll. Mit Beginn des kommenden Jahres entfällt die Arbeitserlaubnispflicht für Fachkräfte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung, für die Aufnahme betrieblicher Ausbildungen und für Saisonbeschäftigungen.
Außerdem wird bei Beschäftigungen in Ausbildungsberufen die Vorrangprüfung ausgesetzt. Es wird somit nicht mehr zuerst geprüft, ob es für eine Stelle einen inländischen Arbeitsuchenden gibt. Mit diesen Erleichterungen wird Rumänien weiter an die volle Freizügigkeit herangeführt.