Bukarest (ADZ) - Die Generalstaatsanwaltschaft hat am Mittwoch Informationen bestätigt, schon am Montag, dem 3. September, Vorermittlungen bezüglich der Ausbreitung der Schweinepest aufgenommen zu haben. Die Untersuchungen seien infolge einer Anzeige angelaufen und es werde in zwei Straftatbeständen – die Verbreitung von Krankheiten bei Tieren und Pflanzen sowie Amtspflichtvernachlässigung – ermittelt. Am Mittwoch hatte auch die Präsidentschaft in einer Mitteilung „befugte Institutionen“ angesucht, die Art und Weise zu untersuchen, wie „zuständige Behörden“ auf die Ausbreitung der Schweinepest reagiert hätten.