Bukarest (ADZ) - Die im Dezember nach dem Rücktritt von Ombudsmann Anastasiu Crişu erfolgte Ernennung seiner Stellvertreterin Ecaterina Teodorescu zu dessen Nachfolgerin ist verfassungskonform, befand das Verfassungsgericht am Mittwoch, damit eine Verfassungsbeschwerde der oppositionellen PDL und PP-DD zurückweisend. In ihrer Beschwerde hatten die Oppositionsparteien darauf verwiesen, dass Teodorescu die gesetzlichen Anforderungen für dieses Amt nicht erfüllt. Laut Verfassung haben Ombudsmann oder -frau nämlich die gleichen beruflichen Kompetenzen wie Verfassungsrichter bzw. ein abgeschlossenes Rechtsstudium sowie eine juristische Karriere von mindestens 18 Jahren aufzuweisen – was auf Teodorescu als studierte Ökonomin nicht zutrifft.