Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Verfassungsausschuss des Parlaments hat einen Antrag der PDL abgewiesen, in dem die Einführung des Einkammerparlaments gefordert wurde, mit Berufung auf die Volksbefragung von 2009. Diese Volksbefragung sei nicht ewig gültig, sagte ein PNL-Senator. Außerdem sei diese Befragung nicht verfassungsgemäß gewesen, fügte ein anderer hinzu. Es wird also nach wie vor den Senat und die Abgeordnetenkammer geben, wobei für diese Kammer die Anzahl von 300 Mitgliedern berücksichtigt wurde. Hinzu kommen die Abgeordneten der Minderheiten. Ein Antrag wurde gebilligt, wonach jede Person, die vor einen Parlamentsausschuss gerufen wird, verpflichtet ist zu erscheinen (was insbesondere auf die Staatsanwälte gemünzt ist).