Hermannstadt (ADZ) - Den Prozess betreffend eine in der Hermannstädter Altstadt gekaufte Immobilie haben der Staatspräsident Klaus Johannis und seine Gattin Carmen vor dem Kronstädter Berufungsgericht unwiderruflich verloren. Damit bestätigte dieses den Beschluss des Kronstädter Gerichtes, welches den Kaufvertrag zwischen Klaus und Carmen Johannis, der Schwiegermutter des Präsidenten und den Erben einer Hermannstädter Immobilie am 16. Mai 2014 für nichtig erklärt hatte.
Der lokalen Presse zufolge hält der Rechtsstreit seit mehreren Jahren an. Das Wohnhaus mit einer Fläche von 150 Quadratmetern beherbergt als Mieter eine Bank sowie mehrere Firmen und gehörte vormals einem Ehepaar aus Porumbacu de Jos. Nach dessen Ableben und mangels Erben ging die Immobilie in den Staatsbesitz über und später kauften sie die Mieter auf. Ein gewisser Nicolae Baştea bewies später vor Gericht, der Enkel des verstorbenen Ehepaares zu sein, sodass die Kaufverträge der Mieter für nichtig erklärt wurden.
In den Besitz der Familie Johannis ging die Immobilie durch den Kauf der Anteile der Erben des Nicolae Baştea über. Mit der Sachlage unzufrieden, reichten die vormaligen Mieter Klage gegen die Festlegung der Eigenschaft des Nicolae Baştea als Erbe der Eigentümer der Immobilie ein. Nach mehreren Prozessen erklärte das Kronstädter Gericht den Kaufvertrag aufgrund der Unklarheit der Erbschaft des Nicolae Baştea für nichtig.