Bukarest (ADZ) - Die Gerichtsinspektion des Hohen Magistraturrats (CSM) hat am Donnerstag bekanntgegeben, sich „aufgrund der jüngsten Medienberichte“ zum Ermittlungsverfahren im Fall der tödlich verunglückten Polizeieskorte von Vizepremier Gabriel Oprea eingeschaltet zu haben, um die Kompetenzbereiche der Staatsanwaltschaften sowie „mögliche Verletzungen der Strafrechtsordnung durch die Staatsanwaltschaft Bukarest“ zu prüfen. Presse, Rechtsexperten und Zivilgesellschaft hatten in den letzten Tagen wiederholt darauf verwiesen, dass letztere selbst bei bestehendem Tatverdacht nicht gegen Oprea ermitteln kann, da amtierende Minister in den Kompetenzbereich der Generalstaatsanwaltschaft oder, im Fall von Amtsmissbrauch, jenen der DNA fallen.