Gesetz: Bezahlte Freistellung für Eltern

Bukarest (ADZ) - Eltern haben Anspruch auf bezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz, wenn Bildungseinrichtungen aufgrund eines Ausnahmezustands geschlossen sind, beschloss das Parlament am Donnerstag. Dies gilt für Angestellte mit Betreuungspflicht für ein Kind unter zwölf Jahren; unter 18 Jahren, wenn eine Behinderung vorliegt. Anspruch darauf hat jeweils nur ein Elternteil. Die Bezahlung pro Tag beträgt dabei höchstens 75 Prozent des dem Arbeitsplatz entsprechenden Mindestgehalts, aber nicht mehr als 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts – die höchstmögliche Summe beträgt gegenwärtig also 4071 Lei.