Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht (CCR) hat Freitag das Gesetz, das die Abschaffung von 102 Gebühren vorsieht und das vom Parlament im Eilverfahren angenommen worden war, für verfassungskonform erklärt. Es falle nicht in die Befugnisse des Verfassungsgerichts zu erklären, welche Gebühren gültig sind und welche nicht, erklärte Vorsitzender Valer Dorneanu. Es geht vor allem um die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühr. Diesbezüglich ist Präsident Klaus Johannis der Meinung, dass eine Finanzierung der beiden Institutionen genau gesichert werden muss. Deshalb werde er das Gesetz ans Parlament zurückschicken, damit die Angelegenheit in Ruhe besprochen wird.