Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das neue Forstgesetz geht in der Fassung, die die Abgeordnetenkammer ursprünglich gebilligt hatte, aus der Abgeordnetenkammer wieder zurück an den Präsidenten. Klaus Johannis erklärte, dass er das Gesetz beim Verfassungsgericht nicht angreifen werde.
Die Abgeordnetenkammer hat Mittwoch das Gesetz über die Privatinsolvenz gebilligt. Dieses sieht vor, dass nach der Erklärung der Insolvenz bei Schuldnern keine Zwangsvollstreckungen vorgenommen werden können.
Aufgestellt wird ein Plan zur Begleichung der Schulden, der sich auf fünf Jahre erstreckt und um ein Jahr verlängert werden kann. Dieser Plan hat gegenüber der Zwangsvollstreckung Vorrang. Das Gesetz tritt ab 1. Januar 2016 in Kraft.