Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Dienstag das Gesetz, welches die Kreditraten für Darlehen in Schweizer Franken zu einem historischen Wechselkurs festlegt, als verfassungswidrig erklärt. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Valer Dorneanu, erklärte, dass das Prinzip des Zweikammersystems nicht eingehalten wurde. Konkret liegen die Gesetzestexte, die im Senat und im Abgeordnetenhaus als entscheidende Kammer angenommen wurden, zu weit auseinander.
Außerdem sei durch die Bindung an den historischen Wechselkurs ein Prinzip der mangelnden Voraussicht verletzt worden. Gegen das Gesetz hatte die Cioloş-Regierung am 24. Oktober 2016 Verfassungsklage eingelegt.