Bukarest (ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat am Samstag das Gesetz zur Quarantäne und Isolation ausgefertigt. Am selben Tag wurde es im Amtsblatt veröffentlicht und tritt gemäß Verfassung drei Tage danach in Kraft. Zu dem am Donnerstagabend vom Senat angenommenen Gesetz hatte es am Vortag noch Änderungen gegeben: Neu ist die Isolation infizierter Minderjähriger zuhause in der ersten Phase sowie die Abordnung von Ärzten, die auf 30 Tage beschränkt wurde und 50 Prozent Lohnerhöhung sowie Tagegeld und Reisekostenerstattung vorsieht. Außerdem wurden Paragrafen zur Beschlagnahme von Sachbesitz zur Desinfektion entfernt.