Bukarest (ADZ) - Die beiden Richter Alina Ghica und Cristi Dănileţ bleiben Mitglieder des Obersten Magistraturrates (CSM) – ihre vor wenigen Wochen erfolgte Abwahl sei verfassungswidrig gewesen, sie sei aufgrund von Gesetzesbestimmungen erfolgt, die gegen die Verfassung verstoßen, befand das Verfassungsgericht Rumäniens am Donnerstag. Konkret handelt es sich um zwei Absätze des Paragrafen 55 aus dem Gesetz zur Organisierung des Obersten Magistraturrates. Das Gesetz ist seit 2004 in Kraft.
Die Verfassungsrichter gaben damit einem Normenkontrollantrag des abberufenen Richters Cristi Dănileţ statt, der Verfassungsbeschwerde in Bezug auf die Funktionsbestimmungen des CSM eingelegt hatte.