Bukarest (ADZ) – Das am Dienstag per Eilerlass verabschiedete „Grüner Pass“ genannte Corona-Zertifikat sollte laut Gesundheitsministerium mindestens fünf Werktage vor Ausstellung beantragt werden – außer, wenn damit ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden soll: Der Antrag kann erst nach Durchführen des Tests gestellt werden. Das Ergebnis eines Antigen-Tests ist 24 Stunden lang gültig, das eines PCR-Tests 72 Stunden. Bei überstandener Corona-Infektion gilt das Zertifikat 180 Tage ab dem ersten positiven Test. Impfzertifikate gelten bis 30. Juni 2022.