Bukarest (ADZ) - Das Abgeordnetenhaus hat am Dienstag grünes Licht für das Gesetz zur Berufung eines „Kinderrechtsanwalts“ gegeben. Dessen Abteilung soll ab Januar 2018 der bereits bestehenden Institution des Ombudsmannes beigeordnet werden und Beschwerden über die Verletzung von Kinderrechten entgegennehmen können. Darüber hinaus soll der „Kinderrechtsanwalt“ mit seinen 18 Mitarbeitern Untersuchungen in Auftrag geben, um zu ermitteln, inwiefern das Kindeswohl seitens der staatlichen Institutionen geachtet wird. Nach der Gegenzeichnung durch Staatspräsident Klaus Johannis soll das Gesetz in Kraft treten.