Günstige Gutscheine für den Urlaub

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat Dienstag ein Gesetz gebilligt, das die Zuteilung von Urlaubs-Gutscheinen an die Angestellten ermöglicht. Für diese Gutscheine muss keine Einkommenssteuer und keine Sozialversicherung bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann die Summen für die Gutscheine bei der Berechnung der Gewinnsteuer abziehen, bis zu einem Wert von sechs Mindestlöhnen in der Volkswirtschaft. Die Nationale Tourismusbehörde wird die Gutscheine drucken, sie haben einen Nennwert von 10, 20, 30, 40 und 50 Lei. Es wird darauf verwiesen, dass die Gutscheine namentlich sind und von keiner anderen Person benützt werden dürfen. Sie sind nur in Tourismuseinheiten des Inlands gültig.