Bukarest (ADZ) - Der letzten Mai wegen Beihilfe zu Amtsmissbrauch zu dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilte frühere PSD-Chef Liviu Dragnea kämpft verbissen für seine Freilassung: Dessen Anwälte stellten zu Wochenbeginn beim Obersten Gericht einen Antrag auf „sofortige Freilassung“ des Inhaftierten und zudem beim Landgericht Bukarest einen Habeas-Corpus-Antrag bzw. Antrag auf richterliche Haftprüfung. Aus Dragneas Habeas Corpus-Klage geht hervor, dass dieser sich für „seit dem 10. Oktober 2018 rechtswidrig inhaftiert“ erachtet – dem Tag, an dem das Urteil des Verfassungsgerichts betreffend die unrechtmäßige Zusammensetzung der Strafkammern des Obersten Gerichts (OG) im Amtsblatt veröffentlicht wurde. In seiner Habeas-Corpus-Klage verweist der 56-jährige Häftling darauf, dass in seiner Causa de facto eine Strafkammer des OG das Urteil gefällt habe, da anschließend die letzte Instanz bzw. der fünfköpfige Strafsenat lediglich seine Rechtsmittel dagegen abgelehnt habe.