Bukarest (ADZ) - 20 Unternehmen der Stadt Bukarest wurden nicht rechtmäßig ins Leben gerufen, da deren Gründung im Frühjahr 2017 nicht auf einer Zweidrittelmehrheit im Stadtrat beruht. Dies geht aus einer am Donnerstag verkündigte Entscheidung des hauptstädtischen Berufungsgerichtes hervor, welches einem Einspruch der Oppositionspartei USR stattgegeben hat. „Die beanstandeten behördlichen Urkunden werden außer Kraft gesetzt“, zeigt die Instanz in einer Kurzmeldung auf. Das Urteil ist rechtskräftig, die Weite der Auswirkungen sind bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung noch unklar.
Die USR hatte aufgrund von Gesetzesregelungen, die besagen, dass Stadtratsentscheidungen mit vermögensrechtlichen Auswirkungen mit einer Zweidrittelmehrheit getroffen werden müssen, geklagt. Das Landgericht Bukarest hatte zunächst den Beitrag der Stadt zum Stammkapital der Unternehmen als Haushaltsausgabe eingestuft. Bürgermeisterin Gabriela Firea zeigte sich von dem Berufungsurteil „überrascht“, da „keine Vermögenswerte der Stadt an die Unternehmen übertragen wurden“. USR-Gemeinderätin Ana Maria Ciceală erklärte, dass 600 Millionen Euro der Bukarester gerettet wurden.