Bukarest (Mediafax/ADZ) – Nach dem Senat hat auch die in diesem Fall federführende Abgeordnetenkammer am Dienstag ein Gesetz gebilligt, wonach der 30. November, der Tag des Heiligen Andreas, arbeitsfrei ist. Der von der PDL eingebrachte Gesetzentwurf erhielt die Zustimmung sämtlicher Fraktionen und wurde mit 236 Stimmen dafür, zwei Gegenstimmen und zehn Stimmenthaltungen angenommen.
Der Feiertag gilt der Christianisierung des rumänischen Volkes, die der Überlieferung zufolge vom Apostel Andreas vorgenommen wurde. Nachdem der rumänische Nationalfeiertag der 1. Dezember ist, ergeben sich zwei arbeitsfreie Tage.