Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch die Bestimmungen zum Heimvollzug einstimmig für rechtswidrig erklärt. Damit gab es einem Einspruch des Obersten Gerichts statt. Das Gesetz halte die Bestimmungen für das Absitzen der Haftstrafe in den eigenen vier Wänden nur unzureichend fest, bemängelten die Richter. Die Regelung wird damit zurück an das Parlament verwiesen. Haftstrafen von bis zu drei Jahren, auch für Gewaltverbrechen, sollten im offenen Vollzug abgegolten werden können.