Bukarest (ADZ) - Klägliches Ende für den seit mehr als sechs Jahren währenden Prozess gegen die Leitung der Firma HexiPharma, die 2016 wegen ihrer gepanschten Desinfektionsmittel für einen landesweiten Skandal gesorgt hatte: Eingedenk der jüngsten Urteile des Verfassungsgerichts (VG) in puncto Verjährungsfristen sprach das Berufungsgericht Bukarest letzte Tage die beiden Hauptangeklagten bzw. frühere Managerin des Biozid-Vertreibers, Flori Dinu, sowie den Hexi-Produktionsleiter, Mihai Leva, wegen Verjährung der Taten frei; das Urteil der Berufungsinstanz ist rechtskräftig. Erstin-stanzlich waren beide Angeklagte wegen Falschbeurkundung sowie Verstößen gegen die geltenden Regelungen im Bereich der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu drei bzw. knapp vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.
Hexi-Eigentümer Dan Condrea hatte noch vor Prozess-Auftakt Selbstmord begangen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft wegen der gestreckten Desinfektionsmittel, die das hierzulande marktführende Unternehmen im Laufe der Jahre Hunderten staatlichen Krankenhäusern, Kliniken und Arztpraxen untergejubelt hatte, strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet hatte.