Bukarest (ADZ) - Ein zweiköpfiger Spruchkörper des Obersten Gerichts hat am Dienstagabend den von Ex-Ministerin Elena Udrea gegen ihre U-Haft eingelegten Rechtsmitteln stattgegeben und die verfahrenssichernde Zwangsmaßnahme gelockert bzw. mit der Vollzugsform des Hausarrests ersetzt. Laut Udreas Anwalt wurden gegen seine Klientin zahlreiche strenge Auflagen verhängt, auch Presseerklärungen scheinen für die in der „Microsoft“-Affäre im Verdacht des Amtsmissbrauchs stehende Politikerin vorerst tabu, da sie nach ihrer Freilassung aus dem Polizeiarrest jedwelche Statements verweigerte. Dafür wurde die angeschlagene Abgeordnete am Mittwochvormittag zum DNA-Sitz vorgeladen, um ihre Anzeige gegen SRI-Interimschef Florian Coldea zu vervollständigen.