Bukarest (AD) – Ab 1. Februar gilt die EU-Regelung, dass der digitale Impfpass neun Monate nach der Zweitimpfung seine Gültigkeit verliert, sofern der Impfschutz nicht mit einer Drittimpfung aufgefrischt wurde. Wer also nur zweimal geimpft wurde, und die letzte Impfung liegt mehr als neun Monate zurück, benötigt etwa für die Einreise in verschiedene Länder oder das Betreten von Lokalen einen negativen Test. Termine können auf der Online-Plattform Rovaccinare vereinbart werden, sind aber meist nicht notwendig.