Bukarest (ADZ) - Die Generalstaatsanwaltschaft hat in dem Fall um die mutmaßliche Abhörung der Innenministerin Carmen Dan die Untersuchungen abgeschlossen und erhebt keine Anklage. Ende vergangener Woche gaben die Staatsanwälte bekannt, dass keine Verletzung des Wohnsitzes oder des Privatlebens der Innenministerin festgestellt wurde und der Fall zu den Akten gelegt wurde.
Ende November 2017 hatte Carmen Dan öffentlich bekannt gegeben, dass in einer Steckdose in ihrer Mietwohnung ein Abhörgerät gefunden wurde. Unter Bezug auf nicht namentlich genannte Quellen haben verschiedene Medien mitgeteilt, dass das (nicht funktionierende) Abhörgerät von zwei ehemaligen Geheimdienstlern – einer von beiden soll zurzeit eine Privatdetektivfirma betreiben – angeblich „installiert“ und „entdeckt“ wurde, die von Dans Schwester beauftragt wurden, die Wohnung auf Abhörgeräte zu prüfen. Gemutmaßt wird, dass die beiden über die Inszenierung das Vertrauen der Ministerin zu gewinnen versuchten.