Bukarest (ADZ) - In Rumänien sind von natürlichen Personen beantragte Jungfräulichkeits-Tests ab sofort untersagt – die gemeinsame Verordnung der Minister für Gesundheit und Justiz trat am Donnerstag in Kraft. Bisher war es Gynäkologen und Gynäkologinnen auf Antrag einer natürlichen Person möglich, Bescheinigungen über die Jungfräulichkeit einer Frau nach einschlägiger Untersuchung auszustellen. Fortan können derlei Untersuchungen ausschließlich von Behörden – z.B. Ermittlungsbehörden – beantragt werden.