Bukarest (ADZ) - Der Justizrat (CSM) hat am Dienstag zwei der insgesamt drei Anwärter auf die Leitungsämter bei Generalstaatsanwaltschaft, Antikorruptionsbehörde DNA und Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT abblitzen lassen.
Abgelehnt wurden sowohl Gabriela Scutea, die sich für den Generalstaatsanwalts-Posten beworben hatte, als auch die kommissarische DIICOT-Chefin Giorgiana Hosu, die gehofft hatte, den Posten künftig vollamtlich bekleiden zu können. Grünes Licht gab der Justizrat einzig der Bewerbung des Staatsanwalts Crin Bologa, der nunmehr beste Aussichten hat, zum Chefankläger der Antikorruptionsbehörde DNA ernannt zu werden.
Der kommissarische Justizminister Cătălin Predoiu (PNL) stellte anschließend klar, dass „das letzte Wort“ im Ernennungsverfahren das Staatsoberhaupt hat, zumal die einschlägigen Befunde des CSM unverbindlichen Empfehlungscharakter haben.
Die Reformpartei USR forderte in einer ersten Reaktion die sofortige Einstellung des Auswahlverfahrens des künftigen Generalstaatsanwalts sowie DIICOT-Chefanklägers – dieses habe zunächst gemäß der in den CVM-Berichten enthaltenen Empfehlungen der EU-Kommission geändert zu werden.