Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch ein Gesetz angenommen, demzufolge juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht mehr verpflichtet sein werden, Dokumente abzustempeln. Das Gesetz ergänzt geltendes Recht, welches bereits Mitte des Jahres 2017 für andere Rechtspersonen die Stempelpflicht aufgehoben hatte. Das Abgeordnetenhaus ist die entscheidende Parlamentskammer, das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Stempelpflicht kann in Zukunft weiterhin für bestimmte Behörden gesetzlich beschlossen werden.