Bukarest (ADZ) - Die Deutsche Botschaft informiert, dass sich im deutschen Passrecht aufgrund europäischer Vorgaben eine wichtige Änderung ergibt: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder deutscher Staatsbürger von Geburt an bei Reisen ins Ausland (auch in EU-Länder) über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument trotz des ungültigen Eintrags uneingeschränkt gültig. Sollte Ihre Familie von der Änderung betroffen sein, bittet die Deutsche Botschaft, sich rechtzeitig vor einer geplanten Auslandsreise zwecks Ausstellung neuer Reisedokumente für die Kinder mit ihr in Verbindung zu setzen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe bzw. Reisepässe zur Verfügung. Je nach Reiseziel ist auch ein Personalausweis ausreichend, dessen Ausstellung bisher jedoch nur in Deutschland möglich ist.
Für rumänische Staatsbürger sind bei Auslandsreisen Kinderpässe seit 2008 Pflicht.