Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat das neue Kinderschutzgesetz gebilligt, das dem Amtsblatt zur Veröffentlichung zugeschickt wurde und danach in Kraft tritt. Im alten Gesetz waren die Rechte und der Schutz des Kindes, dessen Eltern im Ausland auf Arbeit sind, nicht erfasst. So hat die Regierung zu dieser Frage ein gesondertes Kapitel ins neue Gesetz eingefügt. Darin ist vorgesehen, dass die Eltern die Kinder nicht einfach bei Verwandten oder Bekannten zurücklassen dürfen, sie müssen die lokalen Behörden 40 Tage vor ihrer Abreise verständigen. Aus der weiteren Verwandtschaft wird – mit dessen Einverständnis – ein zeitweiliger Vormund bestimmt. Sozialassistenten sollen diesem zur Seite stehen.