Bukarest (ADZ) - Eine Instanz des Obersten Gerichts (OG) hat am Dienstag eine Nichtigkeitsklage des letzten Frühsommer wegen Beihilfe zu Amtsmissbrauch zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten ehemaligen PSD-Chefs Liviu Dragnea als unzulässig abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig, der 56-Jährige bleibt somit hinter Gittern und muss zudem Gerichtsspesen in Höhe von 200 Lei zahlen. Insgesamt haben Dragneas Anwälte seit dessen Inhaftierung min-destens ein halbes Dutzend außerordentlicher Rechtsmittel gegen seine Verurteilung eingelegt, darunter jüngst auch eine Habeas-Corpus-Klage – bislang allerdings vergeblich.