Bukarest (ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in der Causa „Kövesi versus Rumänien“ bezüglich ihres unfairen Abberufungsverfahrens umgehend befinden will, hat am Montag auf seiner Webseite vier an die rumänische Regierung gerichtete Fragen veröffentlicht, mittels denen eruiert werden soll, ob der rumänische Staat der Klägerin Möglichkeiten zu ihrer Verteidigung eingeräumt hat. Letzteres ist nicht der Fall, da das Verfassungsgericht (VG) in seinem Urteil betreffend Kövesis zwingende Abberufung insgesamt elfmal erwähnt hatte, dass dieses vor keiner Gerichtsinstanz des Landes angefochten werden dürfe.