Bukarest (ADZ) – Das Oberste Gericht (OG) hat der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) am Mittwoch eine Frist in puncto Strafverfahren gestellt, das letztere im März 2019 gegen die frühere DNA-Chefin und derzeitige europäische Chefanklägerin Laura Kövesi eingeleitet hatte. Da das Verfahren seither auf die lange Bank geschoben wurde, also weder eingestellt wurde, noch in eine Anklage mündete, setzte das OG der SIIJ nun per rechtskräftigem Beschluss eine klare Frist – der 1. April. Die OG-Richter gaben damit einer Beschwerde Kövesis statt, die eine Verschleppung ihres Verfahrens beanstandet hatte.