Bukarest (ADZ) - Der Krisenstab der Regierung hat in der Nacht auf Freitag den landesweiten einmonatigen Alarmzustand ausgerufen und die dabei geltenden Auflagen und Lockerungen festgelegt. Das neue, einschlägige Rahmengesetz wurde seinerseits von Präsident Klaus Johannis am Freitagmorgen ausgefertigt. Es wird Montag in Kraft treten, melden die Presseagenturen.
Nach Angaben von Premierminister Ludovic Orban (PNL) erhalten die Bürger in dieser Etappe ihre Bewegungsfreiheit zumindest teilweise zurück – Ausgänge innerhalb des Wohnortes sind ab sofort uneingeschränkt und ohne eidesstattliche Erklärung erlaubt. Das Verlassen des Wohnortes ist indes nur bedingt und mit eidesstattlicher Erklärung möglich, jedoch aus einer „Vielzahl von Gründen“, so Orban.
In allen öffentlichen geschlossenen Räumen gilt seit Freitag Nasen-Mundschutz-Pflicht, im öffentlichen Raum zudem eine Mindestabstand-Pflicht von eineinhalb Metern. Gruppen von mehr als drei Personen sind nicht erlaubt.
Zahnarztpraxen, Schönheitssalons, Läden mit direktem Straßenzugang, Museen und kleinere Verkaufszentren dürfen seit Freitag wieder öffnen, auch Krankenhäuser können sich nun allen Patienten, nicht bloß Not- und COVID19-Fällen, widmen. Restaurants, Biergärten und Shopping Malls bleiben geschlossen, desgleichen die Spielplätze der geöffneten Stadtparks.
Unternehmen wird empfohlen, soweit möglich weiter auf Heimarbeit zu setzen; am Arbeitsplatz sind strikte Kontroll-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen Pflicht.
Eingestellt bleiben weitgehend sowohl der internationale Flug- als auch Busverkehr. Alle Personen, die in Rumänien einreisen, müssen nach wie vor für 14 Tage in häusliche Absonderung oder behördliche Quarantäne, wobei die Kosten letzterer ab sofort selbst zu bestreiten sind.