Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Lustrationsgesetz, das vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war, ist Dienstag von der Abgeordnetenkammer zurückgewiesen worden. Für diese Entscheidung gab es 233 Stimmen bei 73 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen. Ähnlich hatte der Senat im Februar 2013 entschieden, wobei die Abgeordnetenkammer federführend ist. Das Gesetz war 2005 im Parlament hinterlegt und am 19. Mai 2010 gebilligt worden. Das Verfassungsgericht hatte seine Entscheidung im März 2012 getroffen. Im Gesetz war u. a. vorgesehen, dass alle Personen, die zu den kommunistischen Machtstrukturen gehört haben, jetzt nur noch beschränkten Zugang zu öffentlichen Funktionen haben sollen.