Bukarest (ADZ) – In Ortschaften mit einer Inzidenz von über sechs Neuinfektionen pro Tausend Einwohner binnen 14 Tagen gilt seit Mittwoch dieser Woche erneut allgemeine Schutzmaskenpflicht im Freien. Laut einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums gelten Ausnahmen für „Personen, die individuell oder gemeinsam mit Personen, mit denen sie zusammenleben Aktivitäten, einschließlich sportliche, ausüben“. Von der Presse befragt, erklärten Vertreter des Ministeriums, dies bedeute praktisch, dass, sofern keine Menschenansammlung bestehe, die Maskenpflicht bei Interaktionen mit Personen, die in einem anderen Haushalt leben, gelte. Auf Kreisebene können auf Vorschlag der zuständigen Gesundheitsämter auch andere Ausnahmen festgelegt werden. Gleichzeitig wurde daran erinnert, dass für Märkte, Busstationen und andere Räume im Freien, an welchen sich größere Ansammlungen bilden, bereits Schutzmaskenpflicht, unabhängig von der Inzidenzrate, bestehe.
Am Mittwoch hat die Interimsregierung unter Florin Cî]u (PNL) auch den Alarmzustand um einen weiteren Monat verlängert.