Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Senat hat Dienstag die Gesetzesvorlage gebilligt, wonach die Mindestbeteiligung bei Volksbefragungen auf 30 Prozent festgelegt wird, mit dem Zusatz, dass sich 25 Prozent der Wähler für die eine oder andere Variante entscheiden müssen. Für das Gesetz gab es 92 Stimmen bei 29 Gegenstimmen, es kommt noch vor die Abgeordnetenkammer.
Die Abgeordnetenkammer hat Dienstag den Entwurf der Verfassung abgewiesen, der im März 2011 eingereicht wurde und den eine von Traian Băsescu eingesetzte Kommission ausgearbeitet hatte. Gegen diesen Entwurf gab es 259 Stimmen, dafür 41 bei 18 Stimmenthaltungen. Am Entwurf der neuen Verfassung arbeitet der Parlamentsausschuss unter Crin Antonescu.