Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichtshof (ICCJ) hat am Dienstag bekannt gegeben, dass im Verfahren bezüglich der Mineriade gegen die Dauerdemonstranten in Bukarest vom Juni 1990 mehrere Behörden und Institutionen als regresspflichtige Parteien hinzugefügt wurden. Laut ICCJ gehören dazu der rumänische Staat durch das Finanzministerium, das Innenministerium, der Inlandsnachrichtendienst SRI, die Generalstaatsanwaltschaft, die Regierung, die Gendarmerie, das Verteidigungsministerium, Wirtschaftsministerium, die Polizeiakademie „Alexandru Ioan Cuza“ u. a. Diese Institutionen könnten zu Entschädigungszahlungen für die Opfer der Mineriade verpflichtet werden.
Am 13. Juni 2017 hat die Militärstaatsanwaltschaft u. a. gegen Ex-Präsident Ion Iliescu und den ehemaligen Premier Petre Roman Anklage erhoben. Laut Ermittlern haben diese die gewaltsame Niederschlagung der Demonstrationen am Universitätsplatz, bei der vier Personen erschossen wurden, vorbereitet und koordiniert.