Bukarest (ADZ) - Die Mundschutz-Pflicht, einschließlich Ausnahmen, ist am Mittwoch von Gesundheitsminister Nelu Tătaru (PNL) per Verordnung geregelt worden. Sie gilt, wie bereits festgelegt, in allen öffentlichen geschlossenen Räumen (öffentliche Verkehrsmittel, Läden, Arbeitsplatz), davon ausgenommen sind Kleinkinder von bis zu fünf Jahren sowie Personen mit Atembeschwerden (z. B. Asthma). Unter Einhaltung der räumlichen Absonderung können auch Schüler davon ausgenommen werden, desgleichen Arbeitnehmer, sofern sie abgesondert oder allein in einem Raum sind. Der Mundschutz sollte alle vier Stunden gewechselt werden.