Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Misstrauensantrag zu der inzwischen zurückgezogenen Eilverordnung Nr. 13/2017, den die PNL zusammen mit der USR und der PMP eingebracht hatte, wurde Mittwoch auf der gemeinsamen Sitzung der beiden Kammern abgewiesen.
Für den Antrag hatte es 161 Stimmen gegeben, dagegen acht, während 33 Stimmen als ungültig erklärt wurden. Die Fraktionen der PSD, der ALDE und des UDMR blieben zwar im Saal, um das Quorum zu sichern, enthielten sich bei der Abstimmung jedoch der Stimme. Von der Fraktion der nationalen Minderheiten verlautete, dass jeder nach „eigenem Gewissen“ handeln werde. Für die Annahme des Antrags wären 233 Stimmen nötig gewesen. Aufmerksam verfolgt wurden einige Äußerungen des Premiers Sorin Grindeanu. Dieser sagte, er habe den Zorn und die Leidenschaften vollauf verstanden, die der Eilerlass Nr. 13 ausgelöst hat. Die Regierung werde künftig derartige gesetzgeberische Initiativen vermeiden. Man werde sich ausschließlich dem Dialog und der öffentlichen Beratung zuwenden.
Beachtet wurde auch die Stellungnahme des UDMR-Vorsitzenden Hunor Kelemen: Es ginge weniger um das Schicksal des Kabinetts Grindeanu, sondern um die Frage, ob das Rumänien des Jahres 2017 noch ein Rechtsstaat sei, in dem die Gewaltentrennung tatsächlich funktioniert, oder bloß eine Fiktion. Es sei immer schwerer, von einem Rechtsstaat zu sprechen.