Bukarest (ADZ) - Die USR-PLUS hat beim Verfassungsgericht (VG) eine zügigere Urteilsfindung in der Causa der Organstreitklage der Regierung wegen des von der Reformpartei gemeinsam mit der rechtsnationalistischen AUR eingebrachten Misstrauensantrags beantragt.
In ihrem an VG-Präsident Valer Dorneanu gerichteten Schreiben habe man eine „zügige Urteilsfindung“ beantragt, da Art. 113 der Verfassung festlege, dass eine Misstrauensabstimmung „binnen drei Tagen nach Einbringen des Misstrauensantrags“ zu erfolgen hat, teilte Senatspräsidentin Anca Dragu am Montag mit. Die USR-PLUS-Politikerin verwies darauf, dass die Verfassungshüter den 28. September als frühesten Termin für ein eventuelles Urteil in der Angelegenheit der Organstreitklage der Regierung festgelegt haben, womit das Instrument des Misstrauensantrags de facto verwässert würde.
Die PSD kündigte indes an, ihren eigenen Misstrauensantrag umgehend einbringen zu wollen, sollte das Verfassungsgericht die Organstreitklage der Regierung gegen die Legislative für zulässig und damit den Misstrauensantrag der USR-PLUS und AUR für nicht verfassungskonform befinden. Nach dem einschlägigen Urteil der Verfassungsrichter gebe es „bloß zwei Möglichkeiten“ – entweder komme es infolge des USR-PLUS/AUR-Antrags umgehend zur Misstrauensabstimmung gegen die Regierung Cîțu oder die PSD bringe ihren eigenen Misstrauensantrag ein, wenn jener der USR-PLUS und AUR für nicht verfassungskonform befunden worden sei, sagte PSD-Sprecher Radu Oprea. Der Parteisprecher fügte hinzu, dass die PSD-Fraktionen im Fall eines für verfassungskonform befundenen Misstrauensantrags der USR-PLUS und AUR die „Bemühungen“ der beiden Parteien um ein schnellstmöglich anzusetzendes Misstrauensvotum nicht länger blockieren werden.