Bukarest (ADZ) - Das Innenministerium hat am Donnerstag auf verschärfte Regelungen ab dem 20. Mai zur Hauptuntersuchung von PKW (TÜV) hingewiesen. Werde ab diesem Tag ein Versäumnis der fälligen Inspektion festgestellt, würden die Fahrzeugpapiere sowie die Autokennzeichen an Ort und Stelle von der Polizei eingezogen und das Fahrzeug gelte als nicht mehr verkehrstüchtig. Darüber hinaus erwarte den Fahrer ein Bußgeld. Dieser könne sich erst wieder hinter das Steuer seines Autos setzen, wenn die nachgeholte Hauptuntersuchung dessen Fahrtauglichkeit nachweise. Damit wird ein Regierungserlass vom August 2017 umgesetzt.