Bukarest (ADZ) - Die jüngst vom Parlament verabschiedete und unter Federführung von Ressortministerin Ligia Deca erarbeitete Novelle des Bildungsrechts ist verfassungskonform. Das Verfassungsgericht lehnte am Mittwoch die von der USR sowie „Macht der Rechten“ dagegen eingelegten Verfassungsbeschwerden als unzulässig ab. Die beiden Oppositionsparteien hatten vor allem beanstandet, dass das neue Gesetzespaket das Recht der Kinder auf Bildung einschränkt und gegen das Prinzip der Chancengleichheit verstößt.