Bukarest (ADZ/Mediafax) - Präsident Traian Băsescu hat das novellierte Referendumsgesetz unterzeichnet. In der verabschiedeten Fassung erleichtert das Gesetz einerseits die Veranstaltung eines Volksentscheids, andererseits macht es die Amtsenthebung des Staatschefs so gut wie unmöglich. Das Gesetz bestimmt, dass der Staatschef seines Amtes nur dann enthoben werden kann, wenn sich bei einem Volksentscheid mehr als die Hälfte der in den Wahllisten eingetragenen Bürger für diese Amtsenthebung ausspricht. Die Abgeordnetenkammer hatte als federführende Kammer auf Initiative des Staatspräsidenten die dahingehende Änderung der Dringlichkeitsverordnung 103/2009 am 27. März angenommen. In der ursprünglichen Fassung hieß es in dem Gesetzestext, dass der Staatschef sein Amt verliert, wenn bei einem Referendum auf Landesebene die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für die Enthebung entscheidet. Außerdem ist vorgesehen, dass sich die Legislative binnen 20 Tagen zu der Aufforderung des Präsidenten äußern muss, einen Volksentscheid zu organisieren. Dieser kann zeitgleich mit Wahlen und in denselben Wahllokalen stattfinden.